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Rechtliche Informationen

Allgemeine Teilnahmebedingungen und Informationen

Für Veranstaltungen der Arbeiter-Samariter-Jugend MV gelten gegenüber teilnehmenden Personen die nachfolgenden Teilnahmebedingungen und Informationen:

1.    Vertragsschluss
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der ASJ gibt die teil- nehmende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der Veranstaltung ab. Bei Anmel- dungen von Minderjährigen ist die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung erforderlich. Der Vertrag mit der ASJ kommt mit Zugang der Annahmeerklärung der ASJ beim Teilnehmenden zustande.

2.    Rücktrittsrecht der ASJ bei Nichterreichen der
Mindestzahl teilnehmender Personen
Soweit in der Ausschreibung der Veranstaltung eine Mindestzahl teilnehmender Personen angegeben ist, behält sich die ASJ bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn das Recht zum Rücktritt vom ge- schlossenen Vertrag vor.

3.    Leistungen der ASJ/ Aufsichtspflicht
Inhalt und Umfang der vertraglichen Verpflichtungen der ASJ ergeben sich aus der Ausschreibung der Veranstaltung sowie den Angaben in der Teilnahmebestätigung. Sofern die teilnehmende Person minderjährig ist, gewährleistet die ASJ für die Dauer der Veranstaltung die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufsichtspflicht. Die Gewährleistung der Aufsichtspflicht gilt nicht für die An- und Ab- reise, soweit diese nicht von der ASJ organisiert wird.

4.    Unterbringung
Eine etwaige Unterbringung erfolgt in der Regel in Mehrbettzimmern und getrennt nach Geschlechtern. Paare haben keinen Anspruch auf eine gemeinsame Unterbringung.

5.    Mitgebrachte Gegenstände
Für alle mitgebrachten Gegenstände übernimmt die ASJ keine Haftung. Wir empfehlen daher, Wertsachen, teure Kleidung, teure Geräte wie Notebooks und Handys, größere Geldbeträge o. ä. nicht zu unseren Veranstaltungen mitzubringen.

6.    Zahlungen der teilnehmenden Person
Sollten für Veranstaltungen Teilnahmegebühren erhoben werden, sind diese 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung fällig, spätestens am letzten Werktag vor Veranstaltungsbeginn, soweit in der Einladung und/oder Rechnung kein anderer Termin angegeben ist. Bei kurzfristigem Rücktritt oder Fernbleiben (auch im Krankheitsfall) bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn werden Stornogebühren erhoben, sofern keine Ersatzperson gestellt wird. Absagen müssen in jedem Fall in Textform erfolgen.​​​​​​​
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7.    Kinder- und Jugendschutz
Veranstaltungen der Arbeiter-Samariter-Jugend Mecklenburg- Vorpommern sind grundsätzlich drogen- und alkoholfrei. Dies gilt für alle Teilnehmenden, Betreuenden und sonstigen Helfenden unab- hängig vom Alter. Die Betreuenden werden ausdrücklich angehalten, die weiteren gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzgesetzes zu beachten. Insbesondere sei an dieser Stelle auf das Rauchverbot für Minderjährige hingewiesen.

8.    Regelverstöße und Störungen
Bei groben Verstößen gegen Gesetzte und Teilnahmebedingungen sowie darüber hinaus geltende Regelungen, Hausordnungen und Anweisungen von Betreuenden sowie bei erheblicher Störung des Veranstaltungsablaufes können Teilnehmende von der Veranstaltung ausgeschlossen und auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden. Zu Lasten der betroffenen Person gehen zudem Folgekosten, etwa Stornierungsgebühren, Reisekosten einer Begleitperson oder zusätz- liche Kosten für Ersatzbetreuende. Minderjährige müssen ggf. von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

9.    Obliegenheiten der teilnehmenden Person bei Mängeln
Im Falle des Auftretens eines Mangels obliegt es dem Teilnehmen- den, der Vertretung der ASJ am Veranstaltungsort den aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Vor einer Kündigung des Teilnahmevertrages hat der Teilnehmende der ASJ eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der ASJ ver- weigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmenden gerechtfertigt wird.

10.    Ausschlussfrist für Ansprüche wegen Mängeln und Verjährung
Ansprüche wegen Mängeln haben Teilnehmende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Ver- anstaltung gegenüber der ASJ geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Teilnehmende Ansprüche nur geltend machen, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
Ansprüche der Teilnehmenden verjähren in zwei Jahren. Für den Fristbeginn ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung dem Vertrage nach enden sollte.

11.    Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln wie auch des Vertrages unberührt.

Kontakt
Arbeiter-Samariter-Jugend Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Trelleborger Straße 12a
18107 Rostock
Telefon: (0381) 67071-33
Telefax: (0381) 67071-22
E-Mail: ]EdHo\'hV7%yY]#[?5O_QPepD.0^?